Als Bulle wird der Erlass der Heptarchen von Aniscans bezeichnet.[1] Jede Zuwiederhandlung gegen eine solche Anordnung ist nach Kirchenrecht Ketzerei.[2]
Als Bulle wird der Erlass der Heptarchen von Aniscans bezeichnet.[1] Jede Zuwiederhandlung gegen eine solche Anordnung ist nach Kirchenrecht Ketzerei.[2]